Im Rahmen einer Mitarbeiterberfragung konnten wir feststellen, dass unsere Beschäftigten bei Problemen überwiegend ihre Vorgesetzten als Ansprechpartner suchen. Dennoch bedingt unsere zunehmende komplizierter werdende Gesellschaft Lebenssituationen, bei denen auch gut qualifizierte Vorgesetzte überfordert sind. Polizeibeamte haben bei internen Beratungsangeboten erheblichen Berührungsängste. Wir haben daher eine externe und anonyme Fachberatung eingeführt.
Richtlinie zur sozialen Fachberatung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei Bremerhaven
Die Polizei Bremerhaven bietet ihren Beschäftigten die Möglichkeit einer sozialen Fachberatung. Die Beratung findet extern und anonym bei Vertragspartnern der Polizei Bremerhaven statt.
Die Beratung wird von Fachkräften durchgeführt, die in verschiedenen Beratungsformen (Supervision, Coaching etc.) qualifiziert und erfahren sind.
Die Fachberater werden im Intranet bekannt gegeben.
Die Polizei Bremerhaven übernimmt die Kosten der Erstberatung.
Die Fachberatung kann von den Beschäftigten der Polizei Bremerhaven bei allen beruflichen, familiären oder persönlichen Konflikten und Problemen in Anspruch genommen werden.
Das gilt besonders bei:
Traumatischen Erlebnissen dienstlicher oder privater Natur
Konflikten mit Kollegen / Vorgesetzten (Mobbing)
ArbeitsüberlastungUnterforderung Beruflicher, familiärer und/oder persönlicher Überforderung ArbeitsunzufriedenheitSuchterkrankungen jeder ArtBeziehungskrisen, TrennungenPflegebedürftigkeit von Angehörigen Tod von AngehörigenÜberschuldungErkrankungen und Einschränkungen der LeistungsfähigkeitVerunsicherung vor Gesprächen mit Vorgesetzten oder als Vorgesetzter
Ziel der Beratung ist es, die Situation gemeinsam mit dem Betroffenen zu analysieren und die notwendigen Maßnahmen zur Lösung der Probleme/Konflikte zu einzuleiten. Die Fachberater stellen der Polizei Bremerhaven die Leistung pauschal als Beratung ohne Angabe der Personalien des Beschäftigten in Rechnung.
Die Inanspruchnahme der Beratung ist grundsätzlich freiwillig. In Einzelfällen, bei offensichtlichen Konflikten und Problemen, die sich erkennbar auf den Dienstbetrieb auswirken, können Mitarbeiter/innen auch gegen ihren Willen zur Teilnahme an einem Beratungsgespräch verpflichtet werden.
Die Richtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Nachdem die Richtlinie zunächst mit den im Audit üblichen Flyern veröffentlicht wurde, baten Vorgesetzte einen nachdrücklicheren Hinweis. Das wird in Kürze auf eine plakative Art geschehen. Per Post werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine "Hilfecard" erhalten.

Begleitschreiben zur Richtlinie „Soziale Fachberatung“
Die Ortspolizeibehörde hat sich verpflichtet im Rahmen des Audits „Beruf und Familie“ einen Ansprechpartner bei sozialen Problemen einzuführen. Die zuständige Arbeitsgruppe ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine interne Lösung wenig erfolgversprechend sein dürfte.
Wir führen daher mit der beigefügten Richtlinie für alle Beschäftigten die Möglichkeit ein, sich bei Problemen und Konflikten jeglicher Art anonym und extern beraten zu lassen.
Die Erfahrungen, die wir als Kollegen, als Vorgesetzte und Personalverantwortliche in der jüngeren Vergangenheit machen mussten, deuten darauf hin, dass eine zunehmende Nachfrage an einem entsprechenden Beratungsangebot bestehen muss.
Die Anforderungen, denen sich unsere Kolleginnen und Kollegen stellen müssen, sind beruflich durch die zunehmende Gewaltbereitschaft des polizeilichen Gegenübers, durch steigende Ansprüche in der Sachbearbeitung, durch die Konfrontation mit menschlichen Schicksalen, durch eine immer stärkere Leistungsverdichtung und durch belastende Dienstzeiten geprägt.
Neben der beruflichen Leistungsorientierung baut sich ein erheblicher gesellschaftlicher Druck im sozialen und familiären Umfeld auf. Hier wird gerade von Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes erwartet, dass sie sich - dem Zeitgeist entsprechend - als perfekte Partner, Eltern, Angehörige oder Freunde präsentieren.
Wir wissen, dass der eigene Anspruch, in den verschiedenen Rollen hundertprozentig zu funktionieren, die Betroffenen oft genug zwingt, ihre Leistungsgrenzen zu über-schreiten und vereinzelt auch aus falsch verstandener Scham davon abhält, sich mit ihren Sorgen und Problemen zu offenbaren. Die ungelösten Konflikte werden als persönliche Makel wahrgenommen, verursachen beim Betroffenen Schuldgefühle und werden daher verschwiegen.
Wir möchten durch die Möglichkeit, sich in diesen Fällen extern und anonym beraten zu lassen, Schwellenängste abbauen und Betroffene ermutigen, sich bei ihren Problemen helfen zu lassen.
Der Weg ist denkbar einfach und unbürokratisch: Betroffene vereinbaren einen Termin mit einem der Vertragspartner, deren Telefonnummern im Intranet bekannt gegeben werden und lässt sich beraten. Es gibt keinen personenbezogenen Schriftverkehr. Die Beratung wird der Behörde in Rechnung gestellt. Die Personalien unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden vom Vertragspartner nicht an uns übermittelt. Aus der Beratung resultieren für die Betroffenen keinerlei Verpflichtungen.